Alle 18 bis 64-Jährigen, die andere Angeltechniken als Stippfischen oder Eisfischen praktizieren, müssen die staatliche
Fischereiabgabe entrichten.
Die Fischereiabgabe (kalastonhoitomaksu) berechtigt zum Angeln mit künstlichen Ködern und einer Rute fast überall in Finnland, ausgenommen in Stromschnellen und Fließgewässer in Wanderfischgewässern sowie anderen Gewässern, in denen das Angeln aufgrund anderer Bestimmungen verboten ist.
Für das Erholungsgebiet Ruunaa benötigen Sie außerdem
eigene Lizenzen, ebenso zum Angeln mit künstlichen Ködern auf dem Pielinen-See. Lizenzen für den Pielinen-See können Sie z.B. hier erwerben: Sale Koli, Rel: +358 10 762 3300, ABC-Tankstelle, Nurmes Tel: +358 10 763 7562, Konesola Kirkkokatu 16, Nurmes Tel: +358 13 480 180.